1. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für alle vorliegenden und künftigen Bestellungen, und zwar auch dann, wenn auf diese nicht besonderen Bezug genommen ist. Abweichende Vereinbarungen - insbesondere auch widersprechende Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Bestellers - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsabschluß
Bestellungen werden mit dem Auftrag rechtswirksam. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage der Warenlieferung erstellt und ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Besteller kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann geltend machen, soweit sein Anspruch auf demselben Vertrag beruht. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechseln gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung nicht erfolgt ist. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Der Lieferant ist zu /h3>Folgelieferungen nur verpflichtet, wenn vorausgegangene Lieferungen bezahlt sind.
4. Lieferbedingungen
Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von 3 Wochen (bei Sonderanfertigung 3 Monate) ersetzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt muss unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Nachfrist schriftlich erklärt werden. Bei herstellungsbedingten Lieferverzögerungen entsteht keine Schadenersatzpflicht seitens des Lieferanten. Bei Lieferausfällen auf Grund höherer Gewalt (Kriegsereignisse, Streik, Naturkatastrophen, Handelsembargo, Lieferantenausfall usw.) wird der Lieferant von seiner Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund rechtfertigen.
5. Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme der bestellten Waren entsprechend der Lieferungsbedingungen verpflichtet. Eine Berechtigung zur Verweigerung der Abnahme besteht nicht. Bleibt der Besteller trotz Setzung einer Nachfrist in Abnahmeverzug, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz besteht in Höhe des entgangenen Gewinns. Die durch die Abnahmeverweigerung entstehenden Kosten hat der Besteller zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt unberührt.
6. Probebestellungen
Der Besteller eines Probeauftrages trägt die Fracht und Verpackungskosten. wird eine zur Probe gelieferte Ware beschädigt, zerstört oder entwendet, trägt der Besteller die Aufarbeitungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vor. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Waren tritt der Besteller mit dem Weiterverkauf die ihm zustehende Kaufpreisforderung an den Lieferanten ab. Die Abtretung soll vorläufig still sein und muss dem Abnehmer nicht mitgeteilt werden. Der Besteller ist bis auf weiteres zu Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung kann jedoch widerrufen und die Abtretung dem Abnehmer angezeigt werden, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Evtl. entstehende Kosten für die Eigentumssicherung müssen vom Besteller übernommen werden.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur oder mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Transportschäden müssen vom Besteller sofort bei Entgegennahme der Ware durch genaue Kennzeichnung des Schadens auf dem Frachtbrief/Lieferschein geltend gemacht werden.
9. Gewährleistung/Schadenersatz
Mängel an der gelieferten Ware müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme, schriftlich angezeigt werden. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder der Schaden resultiert aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nicht ausgeschlossen sind zudem Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.